In der Woche vom 18.10.2021 - 22.10.2021 verhandelten knapp 200 Nationen, größtenteils virtuel, in Kunming zu dem Thema Biodiversität "Artensterben".
In der am Mittwoch angenommenen "Erklärung von Kunming" werden die Staaten dazu aufgefordert, die Bedeutung der Biologischen Vielfalt für die menschliche Gesundheit anzuerkennen.
Die Erklärung sei jedoch nicht "rechtlich bindend". So wird von Experten befürchtet, dass auch diese Erklärung, ähnlich, wie auch die im Jahre 2010 im japanischen Aichi angenommene, bei weitem nicht erreicht werden wird. Die Vorgaben dieses 2010 unterzeichneten Abkommens wurden schon, wie ein bilanzierender Bericht dazu feststellte, weit verfehlt.
Doch mit fortschreitender Zeit und mit stets schwindenden Arten wird das Kartenhaus unseres Ökonetzwerkes immer wackeliger. Wann wird der tipping point erreicht sein. Der Punkt der das Fass sozusagen zum überlaufen, oder das Kartenhaus zum einstürzen bringt. Zu vergleichen ist es etwa mit dem Gesellschaftsspiel Jenga. Irgendwann ist der eine Stein erreicht, der den ganzen Turm, zwar wackelig, aber doch noch hält. Wird dieser raus gezogen, so hält das ganze System sich nicht mehr, das Gleichgewicht kommt aus dem Ruder und alles stürzt in sich zusammen.
Und genau dieser Punkt darf nicht erreicht werden. So sagt auch UN-Generalsekretär António Guterres: "Wir müssen den Krieg gegen unseren Planeten beenden".
So bestehen die bis 2020 nicht erreichten Ziele als Mahnung nach wie vor:
Strategisches Ziel A: Bekämpfung der zugrunde liegenden Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt durch Mainstreaming der biologischen Vielfalt in Regierung und Gesellschaft | |
| Ziel 1 Spätestens im Jahr 2020 sind sich die Menschen der Werte der Biodiversität bewusst und wissen, welche Schritte sie unternehmen können, um sie zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. |
Ziel 2 Spätestens 2020 sind Biodiversitätswerte in nationale und lokale Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien und Planungsprozesse integriert und fließen gegebenenfalls in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und in das Berichtswesen ein. | |
| Ziel 3 Bis spätestens 2020 werden biodiversitätsschädliche Anreize, auch Subventionen, beseitigt, auslaufen oder reformiert, um negative Auswirkungen zu minimieren bzw Einklang mit dem Übereinkommen und anderen einschlägigen internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der nationalen sozioökonomischen Bedingungen. |
| Ziel 4 Bis spätestens 2020 haben Regierungen, Unternehmen und Interessengruppen auf allen Ebenen Schritte unternommen, um Pläne für eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen Konsum zu erreichen oder umzusetzen und die Auswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen in sicheren ökologischen Grenzen zu halten. |
Strategisches Ziel B: Den direkten Druck auf die Biodiversität reduzieren und eine nachhaltige Nutzung fördern | |
| Ziel 5 Bis 2020 wird die Verlustrate aller natürlichen Lebensräume, einschließlich der Wälder, mindestens halbiert und wenn möglich gegen Null gebracht, und Degradation und Fragmentierung werden deutlich reduziert. |
| Ziel 6 Bis 2020 werden alle Fisch- und Wirbellosenbestände sowie Wasserpflanzen nachhaltig, legal und unter Anwendung ökosystembasierter Ansätze bewirtschaftet und befischt, so dass Überfischung vermieden wird, Wiederauffüllungspläne und Maßnahmen für alle erschöpften Arten vorhanden sind, die Fischerei keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten hat und gefährdete Ökosysteme und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten und Ökosysteme innerhalb sicherer ökologischer Grenzen liegen. |
| Ziel 7 Bis 2020 werden land-, aquakultur- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet und so die Biodiversität erhalten. |
| Ziel 8 Bis 2020 wurde die Verschmutzung, auch durch überschüssige Nährstoffe, auf ein Niveau gebracht, das der Ökosystemfunktion und der biologischen Vielfalt nicht abträglich ist. |
| Ziel 9 Bis 2020 werden invasive gebietsfremde Arten und Pfade identifiziert und priorisiert, prioritäre Arten kontrolliert oder ausgerottet, und es werden Maßnahmen ergriffen, um Pfade zu managen, um ihre Einschleppung und Etablierung zu verhindern. |
| Ziel 10 Bis 2015 werden die vielfältigen anthropogenen Belastungen von Korallenriffen und anderen gefährdeten Ökosystemen, die vom Klimawandel oder der Versauerung der Ozeane betroffen sind, minimiert, um ihre Integrität und Funktionsfähigkeit zu erhalten. |
Strategisches Ziel C: Verbesserung des Status der Biodiversität durch den Schutz von Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt | |
| Ziel 11 Bis 2020 werden mindestens 17 Prozent der Land- und Binnengewässer sowie 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere Gebiete mit besonderer Bedeutung für Biodiversität und Ökosystemleistungen, durch effektiv und gerecht bewirtschaftete, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Systeme von Schutzgebieten und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen und integriert in die weiteren Landschaften und Meereslandschaften. |
| Ziel 12 Bis 2020 wird das Aussterben bekannter bedrohter Arten verhindert und ihr Erhaltungszustand, insbesondere der am stärksten zurückgehenden, verbessert und aufrechterhalten. |
| Ziel 13 Bis 2020 wird die genetische Vielfalt von Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und wildlebenden Verwandten, einschließlich anderer sozioökonomisch sowie kulturell wertvoller Arten, erhalten und Strategien zur Minimierung der genetischen Erosion und zum Schutz ihrer genetischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt. |
Strategisches Ziel D: Den Nutzen aus Biodiversität und Ökosystemleistungen für alle steigern | |
| Ziel 14 Bis 2020 werden Ökosysteme, die wesentliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasser, erbringen und zu Gesundheit, Lebensgrundlagen und Wohlbefinden beitragen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen, indigenen und lokalen Gemeinschaften sowie der Armen und Schutzbedürftigen wiederhergestellt und geschützt. |
| Ziel 15 Bis 2020 werden die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Beitrag der Biodiversität zu den Kohlenstoffvorräten durch Erhaltung und Wiederherstellung verbessert, einschließlich der Wiederherstellung von mindestens 15 Prozent der degradierten Ökosysteme, wodurch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Bekämpfung der Wüstenbildung geleistet wird. |
| Ziel 16 Bis 2015 ist das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und gerechte Aufteilung der aus ihrer Nutzung resultierenden Vorteile in Kraft und einsatzbereit, im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung. |
Strategisches Ziel E: Verbesserung der Umsetzung durch partizipative Planung, Wissensmanagement und Kapazitätsaufbau | |
| Ziel 17 Bis 2015 hat jede Vertragspartei eine wirksame, partizipative und aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategie und einen Aktionsplan entwickelt, als politisches Instrument angenommen und mit der Umsetzung begonnen. |
| Ziel 18 Bis 2020 werden das traditionelle Wissen, die Innovationen und Praktiken indigener und lokaler Gemeinschaften, die für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt relevant sind, sowie ihre übliche Nutzung biologischer Ressourcen vorbehaltlich der nationalen Gesetzgebung und einschlägiger internationaler Verpflichtungen respektiert und vollständig integriert und reflektiert bei der Umsetzung des Übereinkommens unter umfassender und wirksamer Beteiligung indigener und lokaler Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen. |
| Ziel 19 Bis 2020 werden das Wissen, die wissenschaftliche Basis und die Technologien in Bezug auf Biodiversität, ihre Werte, Funktionsweise, Status und Trends sowie die Folgen ihres Verlustes verbessert, weit verbreitet und transferiert und angewendet. |
| Ziel 20 Spätestens 2020 sollte die Mobilisierung von Finanzmitteln zur effektiven Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität 2011-2020 aus allen Quellen und im Einklang mit dem konsolidierten und vereinbarten Prozess in der Strategie zur Ressourcenmobilisierung gegenüber dem derzeitigen Niveau deutlich erhöht werden. Dieses Ziel unterliegt Änderungen je nach Ressourcenbedarfsbewertungen, die von den Vertragsparteien entwickelt und gemeldet werden müssen. |
Mit der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow (Cop26) sollte nicht die Brisanz des Artenssterbens aus der Weltöffentlichkeit verschwinden. Es ist sehr gut, dass Auswirkungen des Klimawandels in den vergangenen Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit gerückt sind und nun mit Sorge von großen Teilen der Weltbevölkerung beobachtet werden, doch ist die Problematik des Artensterbens für unsere Weltgemeinschaft deutlich höher einzustufen.